Der wahre Behörden-Wahnsinn

Liebe Mit-Blogger und Mit-BloggerInnen,

seit Wochen rege ich mich nun über eine Tatsache auf, die mich Bauchschmerzen und sogar gewisserweise Schlaflosigkeit beschert.
Nun, nachdem ich meinen neuen (gebraucht-gekauften) Laptop mit einem neuen Artikel in unserem MS-BLOG einweihen möchte komme ich endlich mal dazu diese Situation nieder zuschreiben.

Also, ich bin derzeit leider immernoch abhängig vom Arbeitslosengeld 2, sprich Hartz IV-Leistungen. Seit Anfang des aktuellen Jahres bin ich zuerst teilweise und dann nachträglich vollständig berentet.
Damit fing der ganze Schlamassel an …
Denn plötzlich war ich für die SGBII-Stelle (bei uns die ARGE) nicht mehr arbeitsuchend uns man strich mich sofort von jeglichen künftigen Leistungsbezügen.

Trotz der Tatsache, dass ich mit meiner monatlichen Rentenzahlung noch unterhalb des Sozialhilfesatzes liege.

Nun ja, nach einem Widerspruch, wobei ich mich auf die Begründung der Deutschen Rentenversicherung “aktuelle Arbeitsmarktsituation=>volle Erwerbsminderungsrente” bezog, wurde meinem Antrag auf teilweiser Weiterzahlung der HartzIV-Leistungen statt gegeben.

Seit Anfang Mai 2009 habe ich nun eine geringfügige Beschäftigung bei der Technischen Universität Braunschweig angenommen.

Das war anscheinend zuviel für die Berechnungskünste der ARGE hinsichtlich meines Leistungsanspruches.  Nachdem ich der ARGE kurzerhand über meine aktuelle Arbeitsaufnahme informiert hatte und auch noch die Rente Mitte des Jahres erhöht wurde (von 297,00 auf 307,03 €!),

belief sich mein Leistungsanspruch bei der ARGE trotz mehrerer Freibeträge auf sage und schreibe 3,52€  und es hagelte Änderungsbescheide im Tages-Takt!!

Erst nachdem ich mir Hilfe von einem Sachverständigten des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), bei dem ich seit einem halben Jahr Mitglied bin, geholt hatte klärte sich die Sachlage auf. … zu meinen Ungunsten. So verrechnete die ARGE in den letzten Monaten meine im März für das Vorjahr erhaltene Lohnsteuer-Rückerstattung und pauschalisierte meine Arbeits-Vergütung mit dem eines 400€-Jobs. So erhielt ich den tatsächlichen Betrag meines Leistungsanspruches leider immer erst nach Vorlage meiner Lohnbescheinigung (=40 Tage später als die ARGE normal zahlt).

Die Frage, ob der effektive Stundenlohn (die ARGE rechnet den Arbeitslohn und die Rentenleistung voll an) im Gegensatz zu den Leistungen eines HartzIV-Empfängers, der sich ehrlicherhalber nicht um Arbeit bemüht, als gerecht anzusehen ist, sei mal dahingestellt. …

Viele Grüße aus Braunschweig am Prinzenpark,

Euer Stefan

That's me ... Stefan Strümpel

That's me ... Stefan Strümpel



Ein Kommentar

  1. Beate

    Dienstag, 15. September 2009 um 20:29 | Kommentar melden.
     

    Lieber Stefan,

    das ist ein wichtiges Thema, das uns mal wieder zeigt, wie verrückt doch die Wege der Bürokratie sind!!

    Und ehrlich gesagt, kann ich Dir da keinen so wirklich hilfreichen Tip geben.
    Kann man bei der ARGE nicht auch genauso den Betreuer wechseln, wie z.b. bei der Agentur für Arbeit?
    Oder Du wendest Dich mal an die DMSG – die bieten doch eine kostenlose Beratung für ihre Mitglieder an oder können Dir zumindest weitere Beratungsstellen nennen (VDK oder sowas).

    Bleib dran und kämpfe für Dein Recht!
    Wir leben in einem Sozialstaat – ansonsten schreib einen Brief an die Kanzlerin ob ihrer Wahl-Versprechen und schildere Ihr Deinen Fall. Dann wirst Du sehen, ob das alles nur Geplauder ist…

    Lieben Gruß,
    Beate

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